AGB / Hausordnung

AGB- / Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB ( Vertragsbedingungen )

Sehr verehrter Gast,

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Bestellung / Buchung / Bezug der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer von Ihnen anerkannt werden, Regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und – Handwerkerzimmer Halle – Reideburgerstr. 9 06112 Halle / Saale
Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch. Um Irrtümer und Fehler zu vermeiden, die bei der automatischen Übersetzung auftreten können, gelten ausschließlich die deutschsprachigen AGB. Diese AGB hängen deutlich und allgemein sichtbar in der Kurzunterkunft – Handwerkerzimmer Halle – aus und sind zudem im Internetauftritt unter
www.handwerkerzimmer.halle-s.de bzw. www.06112.de einsehbar. Sie werden dem Gast oder Auftraggeber auf dessen Wunsch gesondert ausgehändigt. Wir vermieten ausschließlich an Firmen. Unser Angebot richtet sich daher nicht an Privatpersonen.

1 Allgemeines
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungs – / Zimmerbezug ab 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr am Anreisetag möglich. Die Wohnungs – / Zimmerübergabe sollte bis 10.00 Uhr – 10.30 Uhr am Abreisetag erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Nach Absprache und Verfügbarkeit dürfen die Wohnungen früher betreten oder Später verlassen werden.

Selbstreinigung: Die Kurzunterkunft / Wohnungen und Zimmer sind, wie vorgefunden, in einem ordentlichen und gesäuberten Zustand zu hinterlassen!
Ist eine Reinigung durch uns erforderlich, werden diese Dienstleistungen gesondert in Rechnung gestellt. Da sich oftmals mehrere Parteien in einer Kurzunterkunft / Haus / Wohnung / Zimmer befinden gelten die in jeder Kurzunterkunft / Haus / Wohnung / Zimmer vorliegenden Hausregeln – Hausordnung -, denen Sie Folge leisten zu haben.

2 Bestellung / Buchungen
Durch die verbindliche Bestellung eines oder mehrerer Zimmer oder dessen kurzfristige Bereitstellung, kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Der Vertrag gilt für den jeweiligen Gast – auch in Mehrzahl – der Kurzunterkunft und verpflichtet diesen sowie diejenigen Kunden, die eine Buchung vorgenommen haben, ohne selbst Gast der Kurzunterkunft – Handwerkerzimmer Halle – zu sein. Hat ein Kunde für einen Gast  – auch in Mehrzahl – bestellt, haftet er der Kurzunterkunft gegenüber mit dem Gast – auch in Mehrzahl – als Gesamtschuldner. Ihre Bestellung kann schriftlich, über das Internet, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sollte die Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Vermieter. Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung mit Angabe von Name Adresse, Telefonnummer aller Gäste in Kraft. Der Vermieter behält sich das Recht vor Buchungen bei nicht vollständigen Angaben zu stornieren. Der Gast ist verpflichtet, bei seiner Ankunft den auslegenden Meldeschein auszufüllen. Zur Feststellung der Identität wird bei Reiseantritt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis zur Ansicht benötigt, bei Nichterfüllung verweigern wir die Schlüsselübergabe und den Zugang zu der Kurzunterkunft den Zimmern oder den Wohnungen.

Es kann vorab eine Kaution von 100€ verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast / Besteller nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer und / oder dem Inventar leistet der Gast – auch in Mehrzahl – noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).

Vor Übergabe eines Schlüssels wird grundsätzlich ein Schlüsselpfand von 50€ erhoben. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser / Schlossanlage zu leisten mindestens aber 50€ Aufwandsschädigung.

3 Preise
Die aktuell gültigen Preise sind vorab zu erfragen. Alle Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. „private Vermögensverwaltung“ und „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“.
Aktuelle Preisliste

4 Leistungsumfang
Der vertragliche Leistungsumfang der Kurzunterkunft / Ferienwohnungen / Zimmer oder des Ferienhauses ergibt sich aus den auf der Website
www.handwerkerzimmer.halle-s.de bzw. www.06112.de vorliegenden Angaben oder den schriftlich getroffenen Vereinbarungen sowie diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.

5 Änderungen
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen müssen in beiderseitigem Interesse in jedem Fall schriftlich erfolgen und bedürfen einer Bestätigung durch den Vermieter.

6 Zahlung ( Keine Zahlung, kein Zimmer! )

a. Bei Kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag grundsätzlich im voraus bei Ankunft, in bar gegen Quittung, zu entrichten. Bei längerfristigen Buchungen überweisen Sie Ihren Rechnungsbetrag Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung, jedoch Spätestens 14Tage vor Anreise. Nachbuchungen bedürfen einer Bestätigung des Vermieters und sind rechtzeitig anzukündigen, so das die grundsätzliche Vorauszahlung, wie vorstehend, z.B. bei Überweisungen gewährleistet bleibt. Bestätigte Nachbuchungen sind sofort nach Rechnungserhalt zu begleichen! Wird die Zahlung nicht wie vorstehend geleistet, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Zimmerbestellung aufrecht zu erhalten. Die Zimmer können dann sofort anderweitig vermietet werden. Bei Firmen mit Beschränkter Haftung, haftet der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen bei Anreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. 

b. Glasklar: Keine Zahlung, kein Zimmer! Bei Zahlungsverzug wird aus diesem Grund Vorsatz unterstellt.

7 Rücktritt
Sie können vom Beherbergungsvertrag zurücktreten und Ihren Mietvertrag stornieren. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, steht uns als Vermieter nach geltenden Gesetzen pro angemieteter Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer bzw. Ferienhaus eine angemessene Entschädigung (Stornierungskosten) laut folgender Aufstellung zu.

Der Grund des Rücktritts / Stornierung ist dabei unerheblich.

Bei einer Stornierung bis 40 Tage vor Mietbeginn werden 20 Prozent des vereinbarten Preises fällig
– Bei einer Stornierung 39 Tage bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 30% des vereinbarten Preises fällig
– Bei einer Stornierung 29 Tage bis 21 Tage vor Mietbeginn werden 40% des vereinbarten Preises fällig
– Bei einer Stornierung 20 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn werden 50% des vereinbarten Preises fällig
– Bei einer Stornierung 13 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 60% des vereinbarten Preises fällig
– Bei einer Stornierung 6 Tage bis 3 Tage vor Mietbeginn werden 70% des vereinbarten Preises fällig
– Bei einer Stornierung ab dem 2. Tag vor Mietbeginn werden 75% des vereinbarten Preises fällig
– Bei einer Stornierung am Anreisetag oder Nichtanreise ohne Stornierung werden 80% des vereinbarten Preises fällig

Maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen zur Zahlung einer Entschädigung ist der schriftliche Eingang der Kündigungserklärung beim Vermieter.

Im Hinblick auf die mögliche Erforderlichkeit einer Stornierung wird dem Gast / Besteller der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Der Vermieter ist gleichwohl bemüht das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Der Gast / Besteller kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

7.1 Nichtantritt, Vorzeitiger Abbruch
a. Bei Nichtantritt zum Mietbeginn – Anreisetag spätestens bis 20.00 Uhr – ohne Mitteilung an den Vermieter – über eine spätere Anreise – erlischt der Anspruch auf die Gesamtreservierung. Der Vermieter geht davon aus, dass der Gast / Besteller von dem bestätigten Mietvertrag zurückgetreten ist.

b. Bricht der Gast / Besteller den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt der Gast / Besteller, der Zahlung des vollen vereinbarten Mietpreises verpflichtet.

8 Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Gast durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Wir können jedoch dem Wechsel der Person des Gastes widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. behördlichen Vorschriften entgegensteht.

9 Haftung

a. Der Zutritt von Dritten oder die Überlassung von Räumen der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmern an Dritte durch Gäste ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig!

b. Der Gast / Besteller ist verpflichtet, die Einbringung von gefährlichem oder gesetzeswidrigem Gut ( Drogen, Sprengstoff, Waffen u. ä. ) dem Vermieter anzuzeigen.

c. Mängel, die bei Übernahme des Objektes und / oder während der Mietzeit entdeckt werden, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

d. Der Gast / Besteller hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer und hat desselben im Rahmen der überlassenen Unterkunft für schonende Behandlung zu sorgen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Zimmers steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Gast und seine Begleitpersonen bzw. seine „Erfüllungsgehilfen“ sowie der Besteller haften für Schäden am Gebäude und Inventar sowie für Verluste, insbesondere von Schlüsseln während seines Aufenthaltes gegenüber der Kurzunterkunft – Handwerkerzimmer Halle – als Gesamtschuldner. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter ungefragt alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes in der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer oder auf der Anlage verursacht wurden. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht!

e. Für eingebrachte Sachen des Gastes – auch in Mehrzahl – / Bestellers / Begleitpersonen oder deren „Erfüllungsgehilfen“ haftet der Vermieter ausdrücklich nicht, sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 – 703 BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast – auch in Mehrzahl – in der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer / Ferienhaus hinterlässt. Auch die Verwahrung der Garderobe, Spinde, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und ähnliches obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Kurzunterkunft – Handwerkerzimmer Halle – grob fahrlässig verursacht.

f. Eine Haftung des Vermieters für Ausfälle bzw. Störungen in der Heizungs-, Wasser- & Stromversorgung ist ausgeschlossen.
Ebenso ist eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft der elektrischen Geräte ( wie Herd, Backofen, Geschirrspüler usw. ), TV, SAT-TV, W-LAN und sonstige elektrische Ausstattung der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer Ferienhaus ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nicht für Personen- und / oder Sachschäden aller Art während des Aufenthaltes des Mieters in der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer / Ferienhaus. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Der Vermieter haftet für Sachschäden durch seine Erfüllungs- / und Verrichtungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Änderung der Beweislast ist damit nicht verbunden.

g. Der Vermieter behält sich das Recht vor, technische Anlagen außer Betrieb zu stellen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung gebuchter Leistungen besteht, solange der generelle Geschäftsbetrieb weiterhin gewährleistet ist.

10 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Vor oder während des Aufenthaltes in der Kurzunterkunft – Handwerkerzimmer Halle – kann der Vermieter ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen, wenn ein Gast / Besteller und / oder Mitreisende erheblich gegen Pflichten aus dem
Beherbergungsvertrag oder der Hausordnung verstößt ( Siehe 11 c. 11.1 ), hierunter zählt auch, wenn Zahlungen nicht fristgemäß erbracht wurden.

11 Allgemeine Verpflichtungen
a. Die bei der Kurzunterkunft / Ferienwohnungen / Zimmern / Ferienhäusern angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden. Bei unterschreiten der Personenzahl erfolgt keine Erstattung. Eine nicht genehmigte Untervermietung fremder Übernachtungsgäste ist ausdrücklich
nicht erlaubt und wird nachberechnet.

b. Überzählige Personen können zurückgewiesen werden. In Einzelfällen können Ausnahmen abgesprochen werden.

c. Die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen!
Alle Gäste sind angehalten, sich nach der geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis nach sich ziehen und berechtigt den Vermieter den Beherbergungsvertrag unverzüglich aufzukündigen. Dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

11.1 Rechte und Pflichten, Hausordnung

a. Der Gast – auch in Mehrzahl – hat die Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer / Ferienhaus und das Inventar pfleglich zu behandeln, sowie die Mitbewohner und Besucher dazu anzuhalten. Insbesondere sind die Gemeinschaftsräume und die Zimmer regelmäßig zu belüften.

b. Der Gast – auch in Mehrzahl – ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet! Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe, insbesondere am Wochenende. In diesem Zeitfenster gilt besondere Rücksichtnahme zu anderen Gästen und auf die Nachbarn. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Elektrogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Alkohol und Belästigung ( Siehe 11.1 i )

c. Der Gast – auch in Mehrzahl – ist verpflichtet, bei Verlassen der Kurzunterkunft Fenster und Türen zu schließen, alle Heizkörper auf niedrige Stufe zu stellen sowie Licht und Elektrogeräte auszuschalten.

d. Aus Rücksicht auf den Brandschutz und die enorme Geruchsbelästigung ist im gesamten Wohnbereich ist das Rauchen verboten! Das Rauchen innerhalb des Wohnraumes – gleich welcher Art ( auch aus dem Fenster ) – hat die sofortige Kündigung durch den Vermieter als folge! Das Rauchen ist auf der gesamten Anlage nur im Hof bzw. Garten erlaubt!

e. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen ( insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe ) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast – auch in Mehrzahl – / Besteller.

f. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer / Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes – auch in Mehrzahl – ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast – auch in Mehrzahl – über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

g. Alle Räumlichkeiten insbesondere die Gemeinschaftsräume sind täglich sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.

h. Das Wäschetrocknen ist im gesamten Wohnbereich wegen zu starker Kondenswasserbildung und Tropfwasser strengstens untersagt, dies gilt insbesondere auf den Heizkörpern! Ein Trocken der Wäsche ist nur im Bad / Hof /Garten und im gemeinschaftlichen Treppenhaus erlaubt!

i. Belästigungen insbesondere durch alkoholbedingte Ausschreitungen – gleich welcher Art – können eine sofortige Kündigung durch den Vermieter als folge haben!

j. Die Hauseingangstür ist grundsätzlich zu verschließen. In der Zeit der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist die Hauseingangstür grundsätzlich abzuschließen.

k. Partys und Feierlichkeiten sind grundsätzlich untersagt!

12 Technische Einrichtungen
a. Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die Nutzung von eingebrachten technischen Geräten mit übermäßig hohem Stromverbrauch wie z.B. Kochplatten, Heizungen, Kühlschränke etc. kostenmäßig nicht berücksichtigt. Der Gast – auch in Mehrzahl – ist verpflichtet die Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch dem Vermieter vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Eine entsprechende Gerätenutzung berechtigt den Vermieter einen Serviceaufschlag für erhöhte Betriebskosten von mindestens 5,00 EUR pro Übernachtung und Zimmer in Rechnung zu stellen. Geräte, die die Leistungsaufnahme von üblichen Haushaltsgeräten übersteigen, dürfen aus Sicherheitsgründen ausdrücklich nicht verwendet werden.

b. Der Gast – auch in Mehrzahl – / Besteller haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfalftspflicht – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte ( z.B. Elektrogeräte ), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen den Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden.

c. Der Gast – auch in Mehrzahl – / Besteller ist nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an der Sache vorzunehmen oder zuzulassen.

d. Im Zimmer ist aus Rücksicht auf den Brandschutz der Gebrauch von Wärmedecken, Bügeleisen, Elektroheizungen und anderer ähnlicher Elektrogeräte, die die Zimmereinrichtung nicht bieten, verboten.

e. Schäden in der Wohnung / dem Zimmer / bei Übergabe

Für Schäden am Objekt, wie z.B. eingetretene Türen, kaputte Fenster usw. berechnen wir die Kosten der von uns beauftragten Fremdfirma zuzüglich der Bearbeitungskosten unserer Mitarbeiter oder Dienstleister. Sollten wir der Meinung sein, dass unser Handwerker diese Arbeiten preiswerter verrichten kann oder wir keinen Dritten für dieses Gewerk kennen und daher erst eine Ausschreibung starten müssten, berechnen wir Ihnen dessen Zeit inklusive Fahrtkosten mit 49 Euro / Stunde Netto + 19% Mwst. In diesem Preis sind alle Verwaltungskosten enthalten. Der Mieter/Käufer hat grundsätzlich die Möglichkeit uns keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis innerhalb von vier Wochen nach Erhalt unserer Forderung unterbleiben, so gelten unsere Pauschalkosten, die den üblichen Schlüsselkosten inklusive unserer Arbeitszeit entsprechen, als vereinbart.

13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsform
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort – Halle an der Saale -. Als Grundlage dieses Vertrages ist ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Zivilrechtecht inklusive Gewerbemietrecht anzuwenden. Die Anwendung von Mietgesetzen für Privatpersonen ist ausgeschlossen.

14 Nichtbereitstellung der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer

Mit dem Vertrag verpflichten wir – Handwerkerzimmer Halle – uns, die vom Gast – auch in Mehrzahl – / Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast – auch in Mehrzahl – bei Nichtbereitstellung der Kurzunterkunft / Ferienwohnung / Zimmer geleistete Zahlungen zu erstatten, falls er dem Gast – auch in Mehrzahl – keine gleichwertige Alternativunterkunft anbieten kann. Schadenersatz ist auf die Höhe des Vertragswertes begrenzt. Hat die Kurzunterkunft – Handwerkerzimmer Halle – begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast – auch in Mehrzahl – den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt ( z.B. Brand, Umweltkatastrophe, Naturkatastrophen, Blitzeinschlag, Krieg o.ä. ) und wenn andere, vom Gastgeber nicht zu vertretende, Umstände eintreten, welche die Erfüllung des Beherbergungsvertrages unmöglich machen, kann der Gastgeber jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

15 Jugendschutz:

Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung mindestens einer verantwortlichen, volljährigen Person aufgenommen werden. Die Begleitpersonen müssen im Haus übernachten.

16 Druckfehler
Druckfehler in den Preisangaben verpflichten uns nicht. Die Preisangabe in der Buchungsbestätigung hat Gültigkeit.

17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Die Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Mündliche Vereinbarungen auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Textform, sind nichtig.

Datenschutz:
Der Gast – auch in Mehrzahl – und der Besteller willigen ein, dass die Vertrags- und Abrechnungsdaten für interne Zwecke gesammelt und gespeichert werden; eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte erfolgt nicht.

Handwerkerzimmer Halle S.

Reideburgerstr. 9

06112 Halle/Saale

Mai 2020